Sunnepaerkli


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Goldene Bäri Pfote

Zuchtstätte

Vor einigen Jahren schlug bereits unsere Prä­sidentin Martha Cehrs im Gesundheitsfonds vor, dass wir ein «Label» für Züchter, welche sich vermehrt für die Gesundheit einsetzen wollen, einführen. Nur war damals bei eini­gen Mitgliedern des Fonds die Angst vor einem Zweiklassensystem bei den Züchtern gross. Die Idee wurde später wieder aufge­nommen, aber nicht weiterverfolgt

In letzter Zeit wurde der Druck nach mehr Engagement für die Gesundheit für unsere Hunde immer grösser. Nicht nur die Öffent­lichkeit, sondern auch Hundebesitzer, Züch­ter und Deckrüdenhalter wollen vermehrt etwas für die Gesundheit tun. Die Zuchtkommission war also gefordert, et­was zu unternehmen.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Reglementsänderungen nicht immer einfach durchführbar sind. Aus diesem Grund hat sich die Zuchtkommission entschieden, eine Auszeichnung einzuführen, welche jeder­mann freiwillig beantragen kann.

Über die nötigen Voraussetzungen (siehe Reglement) haben wir uns folgende Gedan­ken gemacht:
Eine jährliche Mitarbeit an einer KBS-Veran­staltung bringt die Züchter und Deckrüden in Kontakt mit dem Klub und anderen Mit­gliedern. Sie werden sicher das Klubleben mit seinen speziellen Abläufen besser verste­hen und auch ein anderes Bild erhalten. Gleichzeitig helfen sie mit ihrem Einsatz, dass einige Funktionäre entlastet werden.
In den letzten Jahren wurden in der Kynolo­gie viele neue Erkenntnisse gewonnen, zum Wohl unserer Hunde. Engagierte Hundehal­ter besuchen bereits heute Weiterbildungs­kurse.
Die Mitarbeit bei Projekten des Gesundheits­fonds gehört natürlich auch dazu. Viele Mit­glieder haben ja bereits beim Nierenprojekt mit ihren Hunden mitgemacht und sehr po­sitive Erfahrungen gesammelt.
Die Deckrüdenbesitzer sind verpflichtet, ih­ren Rüden einmal pro Jahr auszustellen. Sie werden sich sicher fragen, was hat Ausstel­lung mit Gesundheit zu tun. Da geht es uns in erster Linie darum, dass angekörte Rüden dem interessierten Publikum vorgeführt wer­den und so eher zur Zucht eingesetzt wer­den, was sich vielleicht wieder positiv für unsere Population auswirkt. Unsere Hunde werden oft angekört, wenn sie noch in einer starken Entwicklungsphase stehen. Werden sie dann nicht mehr ausgestellt, gehen sie unter, ja man vergisst sie einfach.
Wenn man die Todesdaten bei der Sammel­stelle ab dem Jahr 2000 beachtet, stellt man fest, dass bei einigen Zuchtstätten kein ein­ziger Hund als tot gemeldet ist. Vielleicht le­ben sie ja alle noch, was sehr erfreulich wäre! Nur sieht die Realität natürlich viel weniger rosig aus. Bedenkt man noch, dass der Durchschnittswert unserer Rasse 7 Jahre und 8 Monate sein soll, erhalten wir durch die Sammlung von vielen Daten einen zuverlässigen Wert.
Wie soll man eine Standortbestimmung durchführen, wenn keine Daten vorhanden sind? Alle wissen, dass die relativ kurze Le­benserwartung eines unserer grössten Pro­bleme darstellt. Deshalb gibt es hier nur et­was: melden und nochmals melden. Eine genaue Ursache des Todes ist enorm wich­tig, denn mit Krebs allein, wissen wir nicht, ob es sich jetzt um MH (Maligne Hystiozyto­se) handelt oder um andere Krankheiten.
Züchter und Deckrüdenhalter sind ja bereits seit einiger Zeit verpflichtet, ihre Hunde zu melden. Ab dem Stichjahr 2000 müssen 60% der gezüchteten Hunde gemeldet wer­den. Seit der Einführung der Lebendmelde­karte sind bereits einige Hunde gemeldet worden. Die Karte kann auch via E-Mail an die Hundebesitzer verschickt und an die Zuchtbuchstelle gemeldet werden.

Was muss ich machen, damit ich zur «Goldenen Bäri Pfote» komme?
Sie beantragen die Auszeichnung bei der/dem Zuständigen für Zuchtstättenkontrollen der Zuchtkommission (Adresse siehe Homepage KBS).
Gleichzeitig legen Sie eine Kopie der Bestäti­gung bei, dass Sie an einem Weiterbildungskurs teilgenommen haben.
Ebenfalls müssen 60% der gezüchteten Hunde lebend oder mit To­desdatum und wenn möglich mit Todesursa­che gemeldet sein. Ob und welche Hunde gemeldet sind, wird durch das Zuchtbuchsekretariat kontrolliert. Die Resultate der in der Schweiz radiographierten Hunde gehen beim Präsidi­um der Zuchtkommission ein. Sie werden dort verwaltet. Wird ein von Ihnen gezüch­teter Hund im Ausland ausgewertet, schi­cken Sie das Resultat einfach ein.

Die Zuchtstätten mit der Auszeichnung «Goldene Bäri Pfote» werden auf der Wel­penliste des KBS vermerkt. Den zukünftigen Welpenkäufern steht eine genaue Beschrei­bung über die Auszeichnung zur Verfü­gung.
Eine Liste der ausgezeichneten Zuchtstätten und Deckrüdenhalter wird jährlich publiziert (Blässi-Post + Homepage KBS).
Sie dürfen in Inseraten, Werbetexten und auf Homepages die Bezeichnung verwenden: Zuchtstätte mit KBS-Auszeichnung «Gol­dene Bäri Pfote».
Sie kriegen auch eine Plakette «Goldene Bäri Pfote».

Haben Sie noch Fragen, dann melden Sie sich.

Wir hoffen, dass viele engagierte Züchter und Deckrüdenhalter den ersten Schritt wa­gen und die «Goldene Bäri Pfote» beantra­gen. Der Berner Sennenhund wird es Ihnen danken.

Andrea Maret, Präsidentin

Zielsetzung
Die Auszeichnung «Goldene Bäri Pfote» zeichnet KBS-Züchter oder KBS-Deckrüden­halter aus, die grosses Interesse an der Ge­sundheit des Berner Sennenhundes haben. Sie unterstützen aktiv die Interessen des Klubs und die Projekte des Gesundheitsfonds bei der Bekämp­fung von Krankheiten.

1 Voraussetzung für die Bewerbung
1.1. Der Züchter/Deckrüdenhalter verpflich­tet sich, die Statuten, Weisungen und Reglemente der SKG und des KBS so­wie die Tierschutzverordnung zu befol­gen.
1.2 Vor der Erteilung der Auszeichnung muss der Züchter mindestens einen Wurf (im SHSB eingetragen) aufgezo­gen haben und die Anforderungen un­ter Punkt 2 erfüllt haben.
1.3 Das Ergebnis der Wurf- und Zuchtstät­tenkontrolle muss einwandfrei sein (nur Beurteilung „sehr gut“).
1.4 Der Züchter klärt sorgfältig ab, ob der zukünftige Welpenbesitzer eine hunde- und rassengerechte Haltung gewähr­leisten kann.
1.5 Der Züchter übergibt seinen Welpen­käufern schriftliche Informationen über Fütterung, Haltung, usw. Diese Infor­mationen werden bei der Wurfabnah­me dem Kontrolleur vorgelegt.

2 Anforderungen
2.1 Der Züchter/Deckrüdenhalter ist bereit, einmal jährlich an einer KBS-Veranstal­tung (Ankörungen, Arbeitsprüfung, Klubschau, Anlässe in den RG’s, usw.) mitzuhelfen.
2.2 Der Züchter/Deckrüdenhalter verpflich­tet sich, einmal jährlich einen kynolo­gischen Weiterbildungskurs zu absol­vieren.
2.3 Der Züchter/Deckrüdenhalter verpflich­tet sich, Projekte des Gesundheitsfonds aktiv zu unterstützen. Der Züchter motiviert seine Welpenkäu­fer zur Mitarbeit und stellt auf Verlan­gen dem Klub die Adressen der Wel­penkäufer zur Verfügung.
2.4 Der Züchter/Deckrüdenhalter ist bereit, bei seinen Zuchttieren DNA-Analysen durchzuführen zu lassen, um Projekte des KBS und des Gesundheitsfonds zu unterstützen.
2.5 Der Züchter/Deckrüdenhalter verpflich­tet sich, dem KBS den Tod und die To­desursache aller eigenen Zuchthunde mit aussagekräftigem Tierarztzeugnis (Biopsie oder Autopsie) mitzuteilen. Ausserdem sind dem KBS mindestens 60% der von ihm gezüchteten Hunde (ab Stichjahr 2000) entweder lebend oder mit Todesdatum (wenn möglich inkl. Todesursache) zu melden.
2.6 Der Deckrüdenhalter verpflichtet sich, seinen Rüden einmal pro Jahr auszustel­len. Entscheidet er sich, zusätzlich Züchter zu werden, so gelten die Voraussetzungen der Goldenen Bäripfote als Züchter und müssen die Anforderungen gemäss Punkt 2 erfüllen.

3 Erteilung
3.1 Die Auszeichnung «Goldene Bäri Pfo­te» wird durch die Zuchtkommission des KBS erteilt.
3.2 In Inseraten, Werbetexten und auf Homepages darf die folgende Bezeich­nung verwendet werden: Zuchtstätte mit KBS Auszeichnung «Goldene Bäri Pfote».
3.3 Eine Liste der ausgezeichneten Zucht­stätten und Deckrüdenhalter wird jähr­lich publiziert (Blässipost + Homepage KBS).
3.4 Die Qualifikation wird auf der Welpen­liste vermerkt.
3.5 Der Züchter/Deckrüdenhalter erhält eine Plakette

4 Aberkennung
4.1 Züchter und Deckrüdenhalter, welche die Voraussetzungen und Anforde­rungen nicht oder nicht mehr erfüllen, verlieren den Anspruch auf die Aus­zeichnung «Goldene Bäri Pfote».
4.2 Sie werden darüber schriftlich infor­miert.

5. Schlussbestimmungen
Es besteht kein Rechtsanspruch.


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